(gtai) Das Änderungsgesetz Nr.
5410-VI vom 2.10.2012 bewirkt, dass in der Ukraine
Handelsregisterauszüge in Papierform künftig seltener notwendig sein
werden.
Demnach wird ab dem 1.1.2013 der Kreis der staatlichen
Behörden erweitert, die Angaben aus dem Einheitlichen Staatlichen
Register Juristischer Personen und Einzelunternehmer in elektronischer
Form abrufen können. Derzeit besteht diese Möglichkeit lediglich für die
Steuerbehörde, den Pensionsfonds sowie das Statistikministerium.
Diese
neue Möglichkeit des Online-Zugriffs auf das Handelsregister für
Stellen, die Genehmigungen und Lizenzen ausstellen, sowie für
Regulierungsbehörden (z.B. im Versicherungs-, Telekom- und Banksektor)
dürfte entsprechende Verfahren deutlich schneller und kostengünstiger
und somit unternehmerfreundlicher machen. Als weitere beabsichtigte
Vorteile sind die Entlastung der Handelsregisterämter sowie die
Tatsache, dass die im Online-Modus abrufbaren Informationen im Gegensatz
zu den Handelsregisterauszügen in Papierform stets den aktuellen Stand
widerspiegeln, zu nennen.
Diese Novelle bedeutet jedoch nicht den
vollständigen Übergang zum öffentlichen Online-Handelsregister für
jedermann. Daher werden Handelsregisterauszüge in Papierform auch in
Zukunft weiter verwendet, insbesondere in solchen Bereichen, für die
bislang kein Online-Zugriff ermöglicht wurde.
Das Gesetz Nr.
5410-VI vom 2.10.2012, das entsprechende Änderungen u.a. in den Gesetzen
über die Banken und Bankentätigkeit, das Notariat, die
Telekommunikation etc. mit Wirkung zum 1.1.2013 vornimmt, ist im
Originalwortlaut auf der Internetseite des ukrainischen Parlaments abrufbar.
Dort kann auch das Gesetz über die staatliche Registrierung
juristischer Personen und Einzelunternehmer (ukrainisch: „Zakon pro
deržavnu reestraciju juridičeskih osib ta fizičeskich osib-pidpriemciv“)
Nr. 755-IV vom 15.5.2003 in seiner aktuellen Fassung heruntergeladen werden.
Weitere Informationen: Dmitry Marenkov, Tel.: 0228/24993-362, Email: dmitry.marenkov@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), UkrSEPRO, Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland