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Aktuelle Beiträge

Freitag, 1. Februar 2013

Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan – Aktueller Stand im Bereich der technischen Regulierung

Bonn (gtai) – Aktuell sind im Rahmen der Technischen Regulierung in der Zollunion Russland, Belarus und Kasachstan insgesamt 31 Technische Reglements (TR) angenommen, die einheitliche Anforderungen an die Waren, die für diese Länder bestimmt sind, beinhalten. Acht davon sind im Laufe des Jahres 2012 in Kraft getreten, unter anderem:

  • „Über die Sicherheit von Parfümerie und kosmetischen Erzeugnissen“ (1.7.12),
  • „Über die Sicherheit von Verpackung“ (1.7.12),
  • „Über die Sicherheit von Spielzeug“ (1.7.12),
  • „Über die Sicherheit von Erzeugnissen der Leichtindustrie“ (1.7.12),
  • „Über die Sicherheit von Waren für Kinder und Jugendliche“ (1.7.12),
  • „Über die Sicherheit von Erzeugnissen für persönlichen Schutz“ (1.6.12).
In diesem Jahr werden insgesamt 13 TR in Kraft treten, davon sechs im Bereich des Maschinenbaus und sieben im Lebensmittelbereich. Folgende TR treten am 15.2.13 in Kraft:
  • „Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten“
  • „Über die Sicherheit von Ausrüstung in ex-gefährdeten Bereichen“
  • „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“
  • „Über die Sicherheit von Aufzügen“
  • „Über die Sicherheit von Geräten, die mit Gas betrieben werden“
  • „Elektromagnetische Kompatibilität technischer Mittel“
Die restlichen TR treten zum 1.7.13 in Kraft. Das sind:
  • „Über die Sicherheit von Lebensmitteln“
  • „Über die Sicherheit von Getreide“
  • „Markierung von Lebensmitteln“
  • „Säfte aus Obst und Gemüse“
  • „Öl- und Fettprodukte“
  • „Über die Sicherheit einiger Arten von speziellen Lebensmitteln, auch Diätnahrung“
  • „Über die Sicherheit verschiedener Lebensmittelzubereitungen, Aromen (Geschmacksverstärker) und technologischer Hilfsmittel“
Weitere TR befinden sich entweder in der Phase der Ausarbeitung oder sind als Entwurf zur öffentlichen Besprechung vorgestellt. Laut den Vorgaben der Eurasischen Kommission liegen bereits zehn TR-Ausfertigungen zur endgültigen Entscheidung auf der nationalen Ebene in den Mitgliedsländern vor, darunter TR für Milch und Milcherzeugnisse, chemische Erzeugnisse, Lacke und Farben, Alkohol- und Tabakerzeugnisse.

Die bisher gültigen nationalen Konformitätsanforderungen (GOST-R- bzw. TR-Zertifizierungen) des jeweiligen Mitgliedslandes für eine bestimmte Produktgruppe werden durch die neuen Konformitätsanforderungen nach und nach ersetzt und verlieren somit ihre Gültigkeit.

Die früher ausgestellten Konformitätsnachweise (GOST-R- bzw. TR-Zertifikate) können weiterhin bis zu deren Gültigkeit verwendet werden, jedoch bis zum im neuen TR angegebenen Datum, das meistens auf zwei bis drei Jahre begrenzt ist.
Anmerkung:

Bei den TR-Bezeichnungen handelt es sich um eine Arbeitsübersetzung. Ausschließlich die russischen Originaltexte entfalten rechtliche Wirkung.


Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,  Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland