Bonn (gtai) – Aktuell sind im Rahmen der Technischen Regulierung in
der Zollunion Russland, Belarus und Kasachstan insgesamt 31 Technische
Reglements (TR) angenommen, die einheitliche Anforderungen an die Waren,
die für diese Länder bestimmt sind, beinhalten. Acht davon sind im
Laufe des Jahres 2012 in Kraft getreten, unter anderem:
- „Über die Sicherheit von Parfümerie und kosmetischen Erzeugnissen“ (1.7.12),
- „Über die Sicherheit von Verpackung“ (1.7.12),
- „Über die Sicherheit von Spielzeug“ (1.7.12),
- „Über die Sicherheit von Erzeugnissen der Leichtindustrie“ (1.7.12),
- „Über die Sicherheit von Waren für Kinder und Jugendliche“ (1.7.12),
- „Über die Sicherheit von Erzeugnissen für persönlichen Schutz“ (1.6.12).
In
diesem Jahr werden insgesamt 13 TR in Kraft treten, davon sechs im
Bereich des Maschinenbaus und sieben im Lebensmittelbereich. Folgende TR
treten am 15.2.13 in Kraft:
- „Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten“
- „Über die Sicherheit von Ausrüstung in ex-gefährdeten Bereichen“
- „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“
- „Über die Sicherheit von Aufzügen“
- „Über die Sicherheit von Geräten, die mit Gas betrieben werden“
- „Elektromagnetische Kompatibilität technischer Mittel“
Die restlichen TR treten zum 1.7.13 in Kraft. Das sind:
- „Über die Sicherheit von Lebensmitteln“
- „Über die Sicherheit von Getreide“
- „Markierung von Lebensmitteln“
- „Säfte aus Obst und Gemüse“
- „Öl- und Fettprodukte“
- „Über die Sicherheit einiger Arten von speziellen Lebensmitteln, auch Diätnahrung“
- „Über die Sicherheit verschiedener Lebensmittelzubereitungen, Aromen (Geschmacksverstärker) und technologischer Hilfsmittel“
Weitere
TR befinden sich entweder in der Phase der Ausarbeitung oder sind als
Entwurf zur öffentlichen Besprechung vorgestellt. Laut den Vorgaben der
Eurasischen Kommission liegen bereits zehn TR-Ausfertigungen zur
endgültigen Entscheidung auf der nationalen Ebene in den
Mitgliedsländern vor, darunter TR für Milch und Milcherzeugnisse,
chemische Erzeugnisse, Lacke und Farben, Alkohol- und Tabakerzeugnisse.
Die
bisher gültigen nationalen Konformitätsanforderungen (GOST-R- bzw.
TR-Zertifizierungen) des jeweiligen Mitgliedslandes für eine bestimmte
Produktgruppe werden durch die neuen Konformitätsanforderungen nach und
nach ersetzt und verlieren somit ihre Gültigkeit.
Die früher
ausgestellten Konformitätsnachweise (GOST-R- bzw. TR-Zertifikate) können
weiterhin bis zu deren Gültigkeit verwendet werden, jedoch bis zum im
neuen TR angegebenen Datum, das meistens auf zwei bis drei Jahre
begrenzt ist.
Anmerkung:
Bei den TR-Bezeichnungen handelt es sich um eine Arbeitsübersetzung. Ausschließlich die russischen Originaltexte entfalten rechtliche Wirkung.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland