Bonn (gtai) – Das Kollegium der Zollunion hat am 25.12.12 die
einheitliche Warennomenklatur im Bereich Automatische
Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten (HS-Position 8471) neu
ausgelegt und gleichzeitig die Zollsätze geändert. Der Einfuhrzoll auf
die Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Warenwert von bis zu 3.000 USD
steigt somit von bisher 0 auf 10%. Einzelheiten sind der nachstehenden
Tabelle zu entnehmen.
Einfuhrzölle
Warennummer nach der einheitlichen Warennomenklatur der Zollunion
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Bezeichnung der Position
| Einfuhrzollsatz (in %) |
| - andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen | ||
| 8471 41 000 | -- mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend | |
| 8471 41 000 1 | --- mit einem Preis franko Grenze von über 3.000 USD/Stück |
0
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| 8471 41 000 9 | -- andere |
10
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Die Änderungen treten am 26.1.13 in Kraft.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland