Bonn (gtai) –Das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission hat
eine Antidumpingmaßnahme in Form von Antidumpingzöllen auf die Einfuhr
von bestimmten Lastkraftwagen (LKW) beschlossen. Betroffen sind
Kleinlaster mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 bis
einschließlich 3,5 t, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung
(Diesel- oder Halbdieselmotor) mit einem Hubraum von 3000 ccm oder
weniger, mit der Karosserieart „Kastenwagen“ für die Beförderung von
Fracht mit dem Gesamtgewicht bis einschließlich 2 t oder für die
kombinierte Beförderung von Fracht und Menschen.
Die Antidumpingzölle
betreffen die Einfuhr von LKW mit Ursprung in Deutschland, Italien sowie
der Türkei und haben je nach Herkunftsland unterschiedliche
Prozentsätze. Für die LKW aus Deutschland beträgt der Antidumpingzoll mit dem höchsten Satz von 29,6% des Zollwertes, der zusätzlich zum Regelzollsatz für alle Marken und Hersteller erhoben wird.
Die Antidumpingmaßnahme tritt am 15.6.13 in Kraft und gilt für weitere fünf Jahre.
Den Originaltext des Beschlusses vom 14.5.13 finden Sie in russischer Sprache im folgenden Link.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland