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Mittwoch, 11. September 2013

EU unterstützt Projekte in Nachbarstaaten mit Investitionsfazilität NIF

Zuschüsse aus dem EU-Haushalt machen Infrastrukturvorhaben leichter finanzierbar

Brüssel (gtai) - Die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) ist ein innovatives Finanzierungsinstrument, mit dem die EU im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2008 Projekte fördert. Durch Zuschüsse werden Investitionen in Schlüsselsektoren der Infrastruktur und die Entwicklung des Privatsektors in den Staaten der östlichen und der südlichen Nachbarschaft unterstützt. Der NIF-Jahresbericht liefert eine Zusammenschau.

Die Europäische Kommission setzt bei der Entwicklungszusammenarbeit mit Drittstaaten zunehmend auf innovative Finanzierungsinstrumente, die gezielt projektbezogen eingesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt auf der Basis von Blending, das heißt die Verbindung von Zuschüssen aus EU-Budgets der Außenhilfeinstrumente mit Darlehen multilateraler oder nationaler Entwicklungsbanken und Finanzinstitutionen beziehungsweise mit der Einbindung von Risikokapital. Langfristige Projektfinanzierungen, für die am Kapitalmarkt oder seitens der Banken außerordentliche Sicherheiten benötigt werden, können häufig nur durch derartige Zuschüsse die Vorzugskonditionen für langfristige Finanzierbarkeit erreichen.

Dies ist besonders im Falle höherer Investitionsvolumina zur Durchführung wesentlicher, kapitalintensiver Infrastrukturinvestitionen in Schlüsselbereichen der Entwicklung notwendig. Bei der NIF liegen die Schwerpunkte der Investitionsförderung in den Sektoren Transport und Verkehr, Energie, Wasser- und Abwasserbehandlung, Umweltschutz sowie im Ausbildungssektor und Gesundheitswesen. Die Fazilität fördert auch gezielt den Privatsektor durch die Bereitstellung von Risikokapital, insbesondere für das Engagement kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU).

Im Rahmen von Blending hat die EU seit 2007 durch die regionalen Investitionsfazilitäten insgesamt rund 1,2 Mrd. Euro an Zuschüssen bereitgestellt. Außer der NIF handelt es sich um den Infrastruktur-Treuhandfonds EU-Afrika, den Investitionsrahmen für den Westlichen Balkan, die Investitionsfazilität Lateinamerika, die Investitionsfazilität Zentralasien, Investitionsfazilitäten für Asien, Pazifik und Karibik sowie die AKP-Investitionsfazilität. Durch die Kredithebelung konnte für Projektfinanzierungen ein Gesamtkapital von 32 Mrd. Euro aufgebracht werden.

Die Struktur der Investitionsvorhaben (anteilsmäßige Mittelverwendung bezogen auf alle regionalen Investitionsfazilitäten) setzt sich folgendermaßen zusammen: 42% für Direktinvestitionen, 32% für Technische Hilfe, 19% für Zinssatzsubventionen, 4% für die Bereitstellung von Risikokapital und 3% für Investitionsgarantien. Die Mittelzuweisungen für Blending durch die Investitionsfazilitäten betrafen die Bereiche Energiewirtschaft (35%), Transport und Verkehr (26%), Wasser und Abwasser (20%), Unterstützung von KMU (11%), soziale Sicherung (5%) sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (3%).

Die von NIF geförderten Projekte müssen in den Ländern der Europäischen Nachbarschaft angesiedelt sein. Dies sind einerseits die osteuropäischen Anrainerstaaten der EU und andererseits die Länder des südlichen Mittelmeerraums. Kapitalbeteiligungen der Partnerländer können einbezogen werden. Projekte wurden in der südlichen Nachbarschaft bisher für Ägypten, Marokko, Tunesien, Libanon, Jordanien, die besetzten Palästinensischen Gebiete und für Regionalmaßnahmen im Rahmen der ENP genehmigt. In der östlichen Nachbarschaft erfolgten Projektgenehmigungen für Moldau, Georgien, Armenien, Ukraine, Aserbeidschan und Regionalprojekte im Rahmen der ENP.

Die Europäische Union hat für den Zeitraum seit Gründung der NIF 2008 bis zum Ende des laufenden Finanzierungsrahmens 2013 insgesamt rd. 844,9 Mio. Euro für die Verwendung in der Investitionsfazilität vorgesehen (766,9 Mio. aus dem EU-Haushalt und 78,0 Mio. Euro aus Zuwendungen für TZ). Unter Einbeziehung aller Finanzierungsquellen weist die Statistik von Devco/EuropeAid für den Zeitraum 2008 bis Ende 2012 für insgesamt 66 NIF-Projekte ein Gesamtvolumen von 18,4 Mrd. Euro aus. Davon beziehen sich 37 Vorhaben (7,9 Mrd. Euro) auf Investitionen in der östlichen Nachbarschaft und 29 auf (10,5 Mrd. Euro) auf die südliche Nachbarschaft.

Auf der der 18. Sitzung des NIF-Verwaltungsrates in Brüssel am 18.7.2013 wurde die Zuweisung weiterer 199,3 Mio. Euro (177,7 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt) für 13 neue Projekte gebilligt. Davon befinden sich vier Vorhaben in der südlichen und neun in der östlichen Nachbarschaft. Mit einem Zuschuss von 15 Mio. Euro unterstützt die EU beispielsweise ein kommunales Infrastrukturprogramm in Armenien, mit 13,4 Mio. Euro das Chisinau Water Development Programme in Moldau und mit 10 Mio. Euro den Abschnitt des Straßenbauprojektes Yerevan-Bavra in Armenien. Für Tunesien wurden 15 Mio. Euro im Rahmen eines integrierten Umweltschutzprogrammes für den Bizerte-See bewilligt.

Das NIF-Budget für den neuen Finanzrahmen 2014 bis 2020 soll im Oktober 2013 vom europäischen Parlament beschlossen werden. Verbindliche Informationen zur Mittelhöhe liegen noch nicht vor.
Aufteilung des NIF-Portfolios aus dem EU-Haushalt (2008 bis 2012) nach Verwendungsart (in % vom Gesamtbeitrag)
Verwendungsart Anteil
Investitionszuschüsse 54,7
Technische Hilfe 34,3
Garantieleistungen 6,3
Risikokapital 4,7
Quelle: Europäische Kommission, NIF Operational Annual Report 2012

Für die Durchführung von NIF-Projekten haben außerdem bis Ende 2012 insgesamt 15 EU-Mitgliedstaaten die Einzahlung von 72 Mio. Euro an Zuschüssen für einen zusätzlichen Trust Fund (darunter 30 Mio. von Deutschland, 20 Mio. von Frankreich, 3 Mio. von Österreich; 19 Mio. von den weiteren Mitgliedstaaten) zugesagt. Er wird von der Europäischen Investitionsbank verwaltet.

NIF-Mittel werden für beantragte Projekte zugewiesen. Diese müssen von einer federführenden Finanzorganisation präsentiert werden. Die für diese Funktion anerkannten europäischen öffentlichen Finanzinstitutionen, die eine ex-ante Überprüfung erfolgreich bestanden haben müssen, sind die Agencia Española de Cooperación Internacional para el Desarrollo (AECID), Agence Française de Dévelopment (AFD), Entwicklungsbank des Europarats (CEB), Europäische Investitionsbank (EIB), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Nordische Investitionsbank (NIB), Österreichische Entwicklungsbank AG (OeEB), Società Italiana per le Imprese all'Estero (SIMEST) und Sociedade para o Financiamento do Desenvolvimento (SOFID). Als federführende Organisationen sind EIB, EBWE, KfW und AFD am stärksten engagiert.

Vor jeder Finanzierungszusage muss ein Projekt nach technischen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen sowie Kriterien der Durchführbarkeit begutachtet und gebilligt werden. Das Blending erfolgt im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit der EU. Es gelten daher in Anlehnung an die bestehenden EU-Modalitäten die entsprechenden Durchführungsgrundsätze. So müssen diese Finanzinstitutionen bei der Umsetzung von Projekten auch die Vergaberichtlinien für internationale Ausschreibungen der Entwicklungsbanken bzw. des Practical Guide (PRAG) für die Verwendung von Mitteln der EU-Außenhilfen anwenden. Die EU-Entwicklungsziele haben stets Vorrang, heißt es. Das Blending dient nicht der Exportförderung.

Das NIF-Sekretariat, zuständig für die Organisation der Sitzungen des NIF-Direktoriums und für die Umsetzung dessen Entscheidungen, ist in der EU-Kommission in der GD Entwicklung und Zusammenarbeit/EuropeAid im Referat A/6 Länderübergreifende Programme - Europa, südliches Mittelmeer, Nahost und Nachbarschaftspolitik angesiedelt.

Internetadressen:

Weitere Informationen enthält der Jahresbericht NIF Neighbourhood Investment Facility 2012 im Internet: http://ec.europa.eu/europeaid/where/neighbourhood/regional-cooperation/irc/investment_en.htm
NIF-Kontaktadresse:
(G.M.)


Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), UkrSEPRO, Registrierung der Messmitteln,  Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland