Zuschüsse aus dem EU-Haushalt machen Infrastrukturvorhaben leichter finanzierbar
Brüssel
(gtai) - Die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) ist ein
innovatives Finanzierungsinstrument, mit dem die EU im Rahmen der
Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2008 Projekte fördert.
Durch Zuschüsse werden Investitionen in Schlüsselsektoren der
Infrastruktur und die Entwicklung des Privatsektors in den Staaten der
östlichen und der südlichen Nachbarschaft unterstützt. Der
NIF-Jahresbericht liefert eine Zusammenschau.
Die Europäische Kommission setzt bei der
Entwicklungszusammenarbeit mit Drittstaaten zunehmend auf innovative
Finanzierungsinstrumente, die gezielt projektbezogen eingesetzt werden.
Die Umsetzung erfolgt auf der Basis von Blending, das heißt die
Verbindung von Zuschüssen aus EU-Budgets der Außenhilfeinstrumente mit
Darlehen multilateraler oder nationaler Entwicklungsbanken und
Finanzinstitutionen beziehungsweise mit der Einbindung von
Risikokapital. Langfristige Projektfinanzierungen, für die am
Kapitalmarkt oder seitens der Banken außerordentliche Sicherheiten
benötigt werden, können häufig nur durch derartige Zuschüsse die
Vorzugskonditionen für langfristige Finanzierbarkeit erreichen.
Dies
ist besonders im Falle höherer Investitionsvolumina zur Durchführung
wesentlicher, kapitalintensiver Infrastrukturinvestitionen in
Schlüsselbereichen der Entwicklung notwendig. Bei der NIF liegen die
Schwerpunkte der Investitionsförderung in den Sektoren Transport und
Verkehr, Energie, Wasser- und Abwasserbehandlung, Umweltschutz sowie im
Ausbildungssektor und Gesundheitswesen. Die Fazilität fördert auch
gezielt den Privatsektor durch die Bereitstellung von Risikokapital,
insbesondere für das Engagement kleiner und mittelgroßer Unternehmen
(KMU).
Im Rahmen von Blending hat die EU seit 2007 durch die
regionalen Investitionsfazilitäten insgesamt rund 1,2 Mrd. Euro an
Zuschüssen bereitgestellt. Außer der NIF handelt es sich um den
Infrastruktur-Treuhandfonds EU-Afrika, den Investitionsrahmen für den
Westlichen Balkan, die Investitionsfazilität Lateinamerika, die
Investitionsfazilität Zentralasien, Investitionsfazilitäten für Asien,
Pazifik und Karibik sowie die AKP-Investitionsfazilität. Durch die
Kredithebelung konnte für Projektfinanzierungen ein Gesamtkapital von 32
Mrd. Euro aufgebracht werden.
Die Struktur der
Investitionsvorhaben (anteilsmäßige Mittelverwendung bezogen auf alle
regionalen Investitionsfazilitäten) setzt sich folgendermaßen zusammen:
42% für Direktinvestitionen, 32% für Technische Hilfe, 19% für
Zinssatzsubventionen, 4% für die Bereitstellung von Risikokapital und 3%
für Investitionsgarantien. Die Mittelzuweisungen für Blending durch die
Investitionsfazilitäten betrafen die Bereiche Energiewirtschaft (35%),
Transport und Verkehr (26%), Wasser und Abwasser (20%), Unterstützung
von KMU (11%), soziale Sicherung (5%) sowie Informations- und
Kommunikationstechnologie (3%).
Die von NIF geförderten Projekte
müssen in den Ländern der Europäischen Nachbarschaft angesiedelt sein.
Dies sind einerseits die osteuropäischen Anrainerstaaten der EU und
andererseits die Länder des südlichen Mittelmeerraums.
Kapitalbeteiligungen der Partnerländer können einbezogen werden.
Projekte wurden in der südlichen Nachbarschaft bisher für Ägypten,
Marokko, Tunesien, Libanon, Jordanien, die besetzten Palästinensischen
Gebiete und für Regionalmaßnahmen im Rahmen der ENP genehmigt. In der
östlichen Nachbarschaft erfolgten Projektgenehmigungen für Moldau,
Georgien, Armenien, Ukraine, Aserbeidschan und Regionalprojekte im
Rahmen der ENP.
Die Europäische Union hat für den Zeitraum seit
Gründung der NIF 2008 bis zum Ende des laufenden Finanzierungsrahmens
2013 insgesamt rd. 844,9 Mio. Euro für die Verwendung in der
Investitionsfazilität vorgesehen (766,9 Mio. aus dem EU-Haushalt und
78,0 Mio. Euro aus Zuwendungen für TZ). Unter Einbeziehung aller
Finanzierungsquellen weist die Statistik von Devco/EuropeAid für den
Zeitraum 2008 bis Ende 2012 für insgesamt 66 NIF-Projekte ein
Gesamtvolumen von 18,4 Mrd. Euro aus. Davon beziehen sich 37 Vorhaben
(7,9 Mrd. Euro) auf Investitionen in der östlichen Nachbarschaft und 29
auf (10,5 Mrd. Euro) auf die südliche Nachbarschaft.
Auf der der
18. Sitzung des NIF-Verwaltungsrates in Brüssel am 18.7.2013 wurde die
Zuweisung weiterer 199,3 Mio. Euro (177,7 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt)
für 13 neue Projekte gebilligt. Davon befinden sich vier Vorhaben in
der südlichen und neun in der östlichen Nachbarschaft. Mit einem
Zuschuss von 15 Mio. Euro unterstützt die EU beispielsweise ein
kommunales Infrastrukturprogramm in Armenien, mit 13,4 Mio. Euro das
Chisinau Water Development Programme in Moldau und mit 10 Mio. Euro den
Abschnitt des Straßenbauprojektes Yerevan-Bavra in Armenien. Für
Tunesien wurden 15 Mio. Euro im Rahmen eines integrierten
Umweltschutzprogrammes für den Bizerte-See bewilligt.
Das
NIF-Budget für den neuen Finanzrahmen 2014 bis 2020 soll im Oktober 2013
vom europäischen Parlament beschlossen werden. Verbindliche
Informationen zur Mittelhöhe liegen noch nicht vor.
Aufteilung des NIF-Portfolios aus dem EU-Haushalt (2008 bis 2012) nach Verwendungsart (in % vom Gesamtbeitrag)
| Verwendungsart | Anteil |
| Investitionszuschüsse | 54,7 |
| Technische Hilfe | 34,3 |
| Garantieleistungen | 6,3 |
| Risikokapital | 4,7 |
Quelle: Europäische Kommission, NIF Operational Annual Report 2012
Für
die Durchführung von NIF-Projekten haben außerdem bis Ende 2012
insgesamt 15 EU-Mitgliedstaaten die Einzahlung von 72 Mio. Euro an
Zuschüssen für einen zusätzlichen Trust Fund (darunter 30 Mio. von
Deutschland, 20 Mio. von Frankreich, 3 Mio. von Österreich; 19 Mio. von
den weiteren Mitgliedstaaten) zugesagt. Er wird von der Europäischen
Investitionsbank verwaltet.
NIF-Mittel werden für beantragte
Projekte zugewiesen. Diese müssen von einer federführenden
Finanzorganisation präsentiert werden. Die für diese Funktion
anerkannten europäischen öffentlichen Finanzinstitutionen, die eine
ex-ante Überprüfung erfolgreich bestanden haben müssen, sind die Agencia
Española de Cooperación Internacional para el Desarrollo (AECID),
Agence Française de Dévelopment (AFD), Entwicklungsbank des Europarats
(CEB), Europäische Investitionsbank (EIB), Europäische Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW), Nordische Investitionsbank (NIB), Österreichische
Entwicklungsbank AG (OeEB), Società Italiana per le Imprese all'Estero
(SIMEST) und Sociedade para o Financiamento do Desenvolvimento (SOFID).
Als federführende Organisationen sind EIB, EBWE, KfW und AFD am
stärksten engagiert.
Vor jeder Finanzierungszusage muss ein
Projekt nach technischen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen
sowie Kriterien der Durchführbarkeit begutachtet und gebilligt werden.
Das Blending erfolgt im Rahmen der internationalen
Entwicklungszusammenarbeit der EU. Es gelten daher in Anlehnung an die
bestehenden EU-Modalitäten die entsprechenden Durchführungsgrundsätze.
So müssen diese Finanzinstitutionen bei der Umsetzung von Projekten auch
die Vergaberichtlinien für internationale Ausschreibungen der
Entwicklungsbanken bzw. des Practical Guide (PRAG) für die Verwendung
von Mitteln der EU-Außenhilfen anwenden. Die EU-Entwicklungsziele haben
stets Vorrang, heißt es. Das Blending dient nicht der Exportförderung.
Das
NIF-Sekretariat, zuständig für die Organisation der Sitzungen des
NIF-Direktoriums und für die Umsetzung dessen Entscheidungen, ist in der
EU-Kommission in der GD Entwicklung und Zusammenarbeit/EuropeAid im
Referat A/6 Länderübergreifende Programme - Europa, südliches
Mittelmeer, Nahost und Nachbarschaftspolitik angesiedelt.
Internetadressen:
Weitere Informationen enthält der Jahresbericht NIF Neighbourhood Investment Facility 2012 im Internet: http://ec.europa.eu/europeaid/where/neighbourhood/regional-cooperation/irc/investment_en.htm
NIF-Kontaktadresse:
(G.M.)
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), UkrSEPRO, Registrierung der Messmitteln, Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland