Bonn (gtai) – Die EU hat am 9.7.2013 bei der Welthandelsorganisation
(WTO) Konsultationen hinsichtlich der russischen Recyclinggebühren auf
eingeführte Kraftfahrzeuge beantragt. Nach Ansicht der EU-Kommission
verstößt die Abgabe gegen die grundlegendste WTO-Regel, nach der weder
für Einfuhren generell noch für spezifische Einfuhr diskriminierende
Maßnahmen gelten dürfen.
Hintergrund der Maßnahme sind die von
Russland am 1.9.2012, wenige Tage nach dem WTO-Beitritt, auf die Einfuhr
von Pkw, Lkw, Bussen und anderen Kraftfahrzeugen eingeführten
Recyclinggebühren. Nicht erhoben werden die Gebühren auf im Inland
hergestellte Fahrzeuge. Außerdem besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge aus
Kasachstan und Belarus, die mit Russland eine Zollunion bilden, von der
Erhebung der Gebühr zu befreien.
Die unmittelbar nach dem
WTO-Beitritt Russlands erfolgte Einführung der Gebühren sowie deren Höhe
lassen den Schluss zu, dass dadurch die im Rahmen der WTO vereinbarten
Zollsenkungen für den betroffenen Warenkreis kompensiert werden sollen.
Versuche
der EU, mit Russland auf diplomatischem Wege eine Lösung des Problems
zu finden, sind gescheitert. Dies soll nun im Rahmen von
WTO-Konsultationen nachgeholt werden.
Konsultationen sind der
erste formale Schritt im Rahmen des Streitbelegungsverfahrens der WTO.
Diese geben den Konfliktparteien die Möglichkeit, innerhalb von 60 Tagen
eine zufriedenstellende Lösung des Problems zu finden. Sollte es
innerhalb dieser Frist nicht zu einer Lösung kommen, kann der Kläger
letztlich eine Entscheidung des WTO-Streitbelegungsausschusses
beantragen.
Informationen zur russischen Recyclinggebühr siehe auch unsere Meldung vom 3.9.2012
„Russische Föderation – Abwrackgebühr für Fahrzeuge“.
„Russische Föderation – Abwrackgebühr für Fahrzeuge“.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland