Verlängerung der Maßnahmen bis 15.9.2015; Aktualisierung der Listeneinträge
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/427 des Rates
vom 13. März 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die
territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine
untergraben oder bedrohen; ABl. L 70 vom 14.3.2015, S. 1.
Anmerkung:
Die Personeneinträge in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wurde überprüft. Danach wurden 50 Einträge geändert und der Eintrag für eine verstorbene Person (Nr. 39 - Ludmila Ivanovna Shvetsova) gelöscht.
Der aktualisierte Anhang I ist am 15.3.2015 in Kraft getreten.
- Beschluss
(GASP) 2015/432 des Rates vom 13. März 2015 zur Änderung des
Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von
Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und
Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 70 vom
14.3.2015, S. 47.
Anmerkung:
Die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen werden um weitere sechs Monate bis 15. September 2015 verlängert.
Außerdem wurden nach Überprüfung fünfzig Personeneinträge geändert und der Eintrag für eine verstorbene Person (Nr. 39 - Ludmila Ivanovna Shvetsova) gelöscht.
Der Beschluss ist am 15.3.2015 in Kraft getreten. - Mitteilung
an die Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen nach
dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss
(GASP) 2015/432 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des
Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/427 des
Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die
territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine
untergraben oder bedrohen, unterliegen; ABl. C 88 vom 14.3.2015, S. 3.
- Mitteilung
für die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der
Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates, durchgeführt durch die
Durchführungsverordnung (EU) 2015/427 des Rates über restriktive
Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale
Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben
oder bedrohen, unterliegen; ABl. C 88 vom 14.3.2015, S. 4.
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