Bonn (gtai) – Mit Wirkung zum 14.02.2015 hat die russische Regierung
die Liste der von der Einfuhrumsatzsteuer befreiten Waren geändert.
Hinzugefügt
wurden Produkte der Warengruppe 8419 60 000 0 „Anlagen zur Ausstattung
der Fabrikanlagen zur Herstellung von Flüssiggasen mit Ursprung im
süd-tambeiischen Gaskondensat-Feld“.
Konkretisiert wurden die folgenden Warengruppen:
- 8438 40 000 0
„Anlagen für Bierbrauereien mit einem Produktionsvolumen von weniger als 150 Liter pro Tag sowie für Bierbrauereien mit einem Produktionsvolumen von mehr als 5000 Litern pro Tag.“ - 8479 30 100 9
„Technologische Linien zur Herstellung von MDF-Platten mit einem Produktionsvolumen von 215 m³ pro Tag, 500m³ pro Tag, Betriebsanlagen zur Herstellung von OSB-Platten mit einem Produktionsvolumen von 750 m³ pro Tag, Anlagen der Ausformung und P
ressung zur Herstellung von OSB-Platten, Betriebsanlagen zur Herstellung von MDF-Platten mit einem Produktionsvolumen von 1010 m³ pro Tag, Produktionslinie zur Herstellung von Spanplatten mit einem Produktionsvolumen von 909 m³ pro Tag, Anlagen zur Herstellung von Spanplatten mit einem Dauerpresssystem „ContiRoll ®“, Anlagen der Produktionslinie zur Herstellung von OSB-Platten mit einem Produktionsvolumen von 1618 m³ pro Tag.“
- Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 14. 02. 2015 Nr. 126
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland