Bonn (gtai) - Ab dem 11. Februar 2015 befreit die Ukraine den Import
aktiver pharmazeutischer Wirkstoffe von der Einfuhrgenehmigungspflicht.
Das entsprechende, von Präsident Poroschenko unterzeichnete, Gesetz wird
am 10.Februar veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft.
Die
Verpflichtung, die Wirkstoffe in der Ukraine zu registrieren und eine
Qualitätsbescheinigung vorzulegen, entfällt damit nicht.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), UkrSEPRO, Registrierung der Messmitteln, Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland