-beschränkungen -verarbeitung -Zubehör (ohne Brennstoffzellen) Abkommen Abwrackgebühr für Fahrzeuge Agrarchemikalien allgemein alternative Energie alternative Energien Ammoniumnitrat Änderungen Anlagenbau Antidumpingmaßnahmen Antidumpingzoll Arbeitsmarkt Architektur Armaturen Arzneimittel ASMAP Ausbildung Ausfuhr in die EU Ausfuhrrecht Ausfuhrzoll Ausländische Fachkräfte ausländische Investitionen Auslandsinvestitionen Ausschreibungsregelungen Ausschreibungswesen Außenhandel Außenhandel / Struktur Außenwirtschaftspolitik Außenwirtschaftsrecht Automatische Datenverarbeitungsmaschinen Automobilindustrie Bahnreform Bau- und Baustoffmaschinen Bau-Consulting Baustoffe Bauüberwachung Bauunternehmen Bauwirtschaft Belarus Bergbaumaschinen Bio- Bio- u. Labortechnik Bioenergie Branchen Brandschutz Brücken- und Tunnelbau Bulgarien Chancen Chemieproduktion chemische Erzeugnisse Chemische Industrie China Computertomographie CT-Geräte Deutschland Diagnostika Edelmetallwaren EDV EDV- EFTA Einfuhrverbote Einfuhrzoll Einzelhandel Eisen- und Stahlerzeugnisse Eisenbahnbau Elektronik- und Autokonzerne elektronische Geräte Elektrotechnik Energie Energieeffizienz Energieeinsparung Energieerzeugung Erdgas erneuerbare Energie Erze EU EU Feinmechanik Europa Export Export-/US-Exportkontrolle Exportmarkt Exportmärkte Fahrzeuge Farben u. Lacke Fertigwaren Filter Finanzierung Finnland Fleischexport Flughafenbau Fossile Energien Freizeitartikel Gas Gas-Tankstellen Gentechnik Geo-Bohrtechnik Geschäftspraxis Geschenke Gesetze in Russland Gesundheit Gesundheitswesen allgemein Getränke Gewerbebau Glas Glaserzeugnisse Goldminen GOST R GOST-R Griechenland Pipelinebau Hafenbau Handelsketten Handelsregisterrecht Heiz Heizkraftwerk Hochbau Holzausfuhr Hotelbau Hygienezertifikat Immobilienmarkt Import Importe Industrie Industrie- und Handelskammer Industriechemikalien Industriepolitik Infothek Internetdienste Internethandel Interview Investition Investitionen Investitionen (Inland) Investitionen aus dem Ausland IT IT-Cloud Kartellrecht Kasachstan Keramik Kernenergie Kernkraft Kfz-Markt Kfz-Teile Kfz-Teile und Zubehör Kfz-Zubehör (ohne Brennstoffzellen) Klima- Kohle Konformitätserklärung Körperpflegemittel und Kosmetika Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeugmarkt Kraftwerk Kraftwerksbau Kreditinstitute Kroatien Kühl- u. Kältetechnik Kunststoffe Kunststoffe und Gummi Kurierdienste Labortechnik u. Optik Land- und Forstwirtschaft Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftsministerium Leasing Lebensmittelketten Lettland Litauen Logistik / Speditionen Logistik/Speditionen Luft- Luftfahrzeuge Märkte Maschinen- und Anlagenbau Maschinenbau Medizin Medizintechnik Metallerzeugung Möbelindustrie Modemarkt Nahrungs- und Genussmittel Nahrungsmittel Neue Regelungen Neuigkeiten Norwegen NTHs Nutzfahrzeuge Nutzfahrzeuge (Nfz) Öl Optik Papier und Pappe Papier- Pappe-Erzeugnisse Personenkraftwagen Personenkraftwagen (Pkw) Petrochemie Pflanzenproduktion Pharmaindustrie Pharmazie Pipelinebau Polycarbonat Presse Produktionsanlagen für Eisen und Stahl Publikationen Recht Recht der öffentlichen Aufträge Recycling Regionalstruktur Regionen Registrierung Rohstoffe RTN Russische Föderation Russland Rußland Russland Architektur Russland Bauwirtschaft Russland Produktionsanlagen für Chemie Schiedsgerichtsbarkeit Schienenfahrzeuge Schienentransport Schienenverkehr Schweden Schweiz Solar Solarenergie Sotschi Spezialthemen Sportbereich Straßen- Straßenbau Straßenfahrzeuge Straßenverkehr Strom- Strom-/ Energieerzeugung Strom-Energieerzeugung Stromerzeugung Stromerzeugungs Technicher Regelwerk Technische Reglement technische Regulierung Telekommunikationsdienste Telekommunikationsdienstleistungen Tierproduktion TIR-Verfahren Tourismus TR TR Registrierung Transport und Verkehr Tschechische Republik Türkei Ukraine UkrSEPRO und Kraftwerksbau Unterhaltungselektronik Ventile Verkehrsinfrastrukturbau Verwaltungsprozessgesetzbuch Wasch- und Reinigungsmittel Wasserkraft Wasserkraftwerk Wasserwirtschaft Weißrussland Werbemarkt Werbung Werkzeugindustrie Werkzeugmaschinen Wind Windkraft Wirtschaft Wirtschaftsbeziehungen Wirtschaftsbeziehungen zu Deutschland Wirtschaftsbeziehungen zur EU Wirtschaftsförderung Wirtschaftslage Wirtschaftsverwaltungsrecht Wohnungsbau Wohnungswirtschaft WTO Zertifizierung Zivilgesetzbuch Zivilrecht Zoll Zollabfertigungsgebühren Zollabkommen Zollfahndung Zollkontingente Zollunion

Aktuelle Beiträge

Montag, 4. Juni 2012

Russland diskriminiert Kfz-Importeure

Inländische Produzenten umgehen Abwrackgebühr durch eine Garantie zur Verwertung schrottreifer Fahrzeuge / Von Bernd Hones

Moskau (gtai) - Kaum hat Russland sich im Rahmen des anstehenden WTO-Beitritts zu niedrigeren Importzöllen für Kraftfahrzeuge verpflichtet, packt das russische Ministerium für Industrie und Handel neue Importschranken aus. Importeure sollen eine Abwrackgebühr bezahlen. Für Pkw beläuft sich diese auf 500 bis 15.000 Euro pro Fahrzeug. Für schwere Lkw beginnt sie ab 15.000 Euro. Russische Hersteller hingegen umgehen diese Kosten durch eine Abwrackgarantie. Damit wird der Kfz-Import noch teurer als vor dem WTO-Beitritt.

Die Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation ist für Russland eine Imagefrage. Der Beitritt des größten Landes der Welt wurde in 18-jährigen, teils zähen Verhandlungen vorbereitet und dürfte im Juli 2012 von den Duma-Abgeordneten ratifiziert werden. Einen Monat später tritt Russland der WTO bei. Doch am Beispiel Automobil zeigt sich, welchen Stellenwert offene Märkte und freier Wettbewerb in Moskau besitzen: keinen - wenn industriepolitische Eigeninteressen dagegenstehen.

Einer der größten WTO-Streitpunkte waren die Zölle auf Kraftfahrzeuge. Das Ergebnis der Verhandlungen ist ein Meilenstein für Importeure. Gerade deutsche Kfz-Hersteller profitieren von der Regelung. Bei Automobilen gilt im Augenblick ein Zoll von 30% auf die Höhe des Neupreises, mit WTO-Beitritt werden es 25% sein, ab 1. Januar 2016 etappenweise von 23 bis nur noch 20%. Zum Sommer 2019 wird der Zollsatz sogar auf 15% gesenkt.

Mit WTO-Beitritt sinken die Zölle auf neue Lkw umgehend von 25 auf 10% und drei Jahre später weiter auf 5%. Die Zölle für drei bis sieben Jahre alte Lastkraftwagen sinken im August 2012 sofort auf 15% und drei Jahre später sogar auf 10%. Bisher galten für diese Lkw hubraumabhängige Zollsätze (zwischen 30 und 105% des Wertes). Für ältere Fahrzeuge über sieben Jahre wird der Zollsatz von 4,40 Euro auf 1,00 Euro pro Kubikzentimeter gesenkt.

Doch sollten sich russische Kunden über günstigere Importfahrzeuge und deutsche Hersteller bereits auf bessere Marktaussichten oder gar höhere Margen gefreut haben - das russische Ministerium für Industrie und Handel macht allen einen Strich durch die Rechnung. Künftig soll für importierte Pkw - neben dem im WTO-Verhandlungsmarathon festgezurrten Einfuhrzoll - auch noch eine Abwrackgebühr von 24.000 bis 596.000 Rubel (615 bis 15.266 Euro) fällig werden, schreiben einschlägige Fachzeitschriften und Internetforen wie etwa Autonews. Die Einfuhr von Lkw kostet neben dem Zoll künftig 135.000 bis 1,6 Mio. Rubel. Beim Import eines neuen 40-Tonners werden 15.000 Euro fällig, sagten Brancheninsider im Gespräch mit Germany Trade & Invest. Bei Bussen kostet die Abwrackgebühr 150.000 bis 1,1 Mio. Rubel. Sie muss beim Zoll entrichtet und in den Fahrzeugpapieren aufgelistet werden.
Geplante Abwrackgebühr in Russland (in Rubel *))
Pkw, weniger als 10 Sitze, bis 3,5 t, mit einem Hubraum von     neu         über 3 Jahre alt
nicht mehr als 2.000 cbm 24.000 140.000
mehr als 2.000, nicht mehr als 3.000 cbm 43.200 272.800
mehr als 3.000, nicht mehr als 3.500 cbm 63.000 483.000
mehr als 3.500 95.000 596.000

*) EZB-Wechselkurs vom 15.5.12: 1 Euro = 39,04 Rubel

Im russischen Ministerium für Industrie und Handel ist die Sache klar: Die Fahrzeuge verschmutzen die Umwelt und die Verschrottung kostet Geld. Außerdem müsse man die Inflation bedenken, rechtfertigt Vize-Industrieminister Aleksei Rachmanow die Maßnahme. Dafür sollen jetzt die Hersteller aufkommen. Der Clou: Inländische Produzenten können eine Garantie abgeben und die Verschrottung von Gebrauchtfahrzeugen künftig selbst übernehmen. Für Importfahrzeuge gilt das nicht.

Das Absurde: Selbst jene ausländischen Hersteller, die mit einer eigenen Produktion in Russland vertreten sind, müssen für importierte Autos zahlen, auch wenn sie für ihre in Russland hergestellten Fahrzeuge ein flächendeckendes Netz von Werkstätten zur Entsorgung von Altautos aufgebaut haben. "Wie sollen wir denn unseren Kunden erklären, dass wir die in Russland produzierten Autos zurücknehmen können und die Importwagen nicht?", sagt Marcus Osegowitsch, Generaldirektor der Volkswagen Group Rus. Außerdem: Die Abwrackgebühr sei unverhältnismäßig hoch. Nur in wenigen anderen Ländern gebe es solche Regelungen und da falle die Gebühr viel niedriger aus.

"Grundsätzlich wollen wir das von der Wirtschaft selbst organisierte Recyclingsystem", so Osegowitsch. Aber wenn sein Konzern ein solches Netz aufbaue, dann wäre es nur sinnvoll, auch importierte Automobile in Eigenregie zu entsorgen. Um die Gebühr zu sparen, also aus rein wirtschaftlichen Gründen, und aus Umweltgesichtspunkten. Klar ist: Wenn Volkswagen und die anderen ausländischen Produzenten sich mit dieser Ansicht nicht durchsetzen, werden auch für sie Importe teuer. Die Volkswagen Group in Russland fertigt zurzeit 60% der Autos, die sie in Russland verkauft, vor Ort im Land. "Wir wollen diesen lokalen Anteil auf 70% erhöhen", so Osegowitsch. Das habe nichts mit der Abwrackgebühr zu tun. "Das war ohnehin unser Ziel." Aber dann sei Schluss, bei den restlichen Modellen rechne sich keine lokale Produktion.

Andere deutsche Kfz-Hersteller haben bereits angefangen die Lager in Russland zu füllen, um so viele Fahrzeuge wie möglich im Land zu haben. Gerade für gebrauchte Luxuswagen und ältere Lkw kommt die Gebühr einem Importstopp gleich. Aber auch für Lieferanten neuer Lkw wird es schwierig, die 15.000 Euro-Abgabe an den Kunden weiterzureichen. Wer nicht vor Ort produziert, kann preislich kaum noch mithalten.

Nach jetzigem Stand ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Abwrackgebühr kommt. Laut Pressemeldungen liegt der Entwurf aus dem Ministerium für Industrie und Handel bei anderen Behörden und Ministerien zur Gesetzesfolgenabschätzung. Laut IA Finmarket soll die Gebühr am 5. Juni 2012 in das Gesetz über Industrie- und Konsumabfälle aufgenommen werden. Bis zum 27. Juli 2012 sollen die Einzelheiten über die Zahlbarkeit der Gebühr in einer Regierungsverordnung geregelt werden. Zum 1. August 2012 soll die Verordnung dann in Kraft treten. Russland schützt genau ab jenem Zeitpunkt, zu dem die WTO-Bestimmungen in Kraft treten, die heimische Automobilproduktion - zum Wohle der lokalen Produzenten und allen Freihandelsgrundsätzen zum Trotz. (H.B.)


Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,  Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland