Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls für betroffene Waren mit Ursprung in der VR China; Einstellung des Verfahrens für betroffene Waren mit Ursprung in der Ukraine
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 695/2013 des Rates vom
15. Juli 2013 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die
Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der
Volksrepublik China und zur Aufhebung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber
den Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der
Ukraine im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2
und eine teilweise Interimsüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1225/2009; ABl. L 198 vom 23.7.2013, S. 1.
Anmerkung:
Nach Abschluss der am 25. April 2012 eingeleiteten Auslaufüberprüfung der geltenden Maßnahme (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 120 vom 25.4.2012, S. 9) sowie der am 12. Juni 2012 auf Antrag von Eurogold Industries Ltd, dem einzigen ausführenden Hersteller der betroffenen Ware in der Ukraine eingeleiteten teilweisen Interimsüberprüfung (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 166 vom 12.6.2012, S. 3) wird mit Wirkung vom 24.7.2013 auf die Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen erhoben, frei oder nicht frei stehend, mit oder ohne Dampfabsaugung und/oder beheizter Bügelfläche und/oder Aufblasfunktion, einschließlich Ärmelbrettern, sowie wesentlicher Teile von Bügelbrettern und -tischen, z. B. Gestell, Bügelfläche und Bügeleisenablage mit Ursprung in der Volksrepublik China ein endgültiger Antidumpingzoll erhoben.
Nach Abschluss der am 25. April 2012 eingeleiteten Auslaufüberprüfung der geltenden Maßnahme (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 120 vom 25.4.2012, S. 9) sowie der am 12. Juni 2012 auf Antrag von Eurogold Industries Ltd, dem einzigen ausführenden Hersteller der betroffenen Ware in der Ukraine eingeleiteten teilweisen Interimsüberprüfung (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 166 vom 12.6.2012, S. 3) wird mit Wirkung vom 24.7.2013 auf die Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen erhoben, frei oder nicht frei stehend, mit oder ohne Dampfabsaugung und/oder beheizter Bügelfläche und/oder Aufblasfunktion, einschließlich Ärmelbrettern, sowie wesentlicher Teile von Bügelbrettern und -tischen, z. B. Gestell, Bügelfläche und Bügeleisenablage mit Ursprung in der Volksrepublik China ein endgültiger Antidumpingzoll erhoben.
Die
von dieser Maßnahme betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes
ex 3924 90 00, ex 4421 90 98, ex 7323 93 00, ex 7323 99 00,
ex 8516 79 70 und ex 8516 90 00 (TARIC-Codes 3924 90 00 10,
4421 90 98 10, 7323 93 00 10, 7323 99 00 10, 8516 79 70 10 und
8516 90 00 51) eingereiht.
Für die von den nachstehend
aufgeführten Unternehmen hergestellten betroffenen Waren gelten folgende
endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der
Union, unverzollt:
| Land | Hersteller | Zollsatz (%) | TARIC-Zusatzcode |
| VR China | Foshan City Gaoming Lihe Daily Necessities Co. Ltd., Foshan | 34,9 | A782 |
| Guangzhou Power Team Houseware Co. Ltd., Guangzhou | 39,6 | A783 | |
| Since Hardware (Guangzhou) Co., Ltd., Guangzhou | 35,8 | A784 | |
| Foshan Shunde Yongjian Housewares and Hardware Co. Ltd., Foshan | 18,1 | A785 | |
| Zhejiang Harmonic Hardware Products Co. Ltd., Guzhou | 26,5 | A786 | |
| Greenwood Houseware (Zhuhai) Ltd., Guangdong | 22,7 | A953 | |
| Alle übrigen Unternehmen | 42,3 | A999 |
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der Ukraine
wird mit Wirkung vom 24.7.2013 eingestellt und die durch die Verordnung
(EG) Nr. 452/2007 (ABl. L 109 vom 26.4.2007, S. 12) gegenüber der
Ukraine eingeführten Antidumpingmaßnahmen werden aufgehoben.
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), UkrSEPRO, Registrierung der Messmitteln, Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland