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Montag, 9. September 2013

Russland schraubt fallweise an Zolltarifen

WTO und Eurasische Wirtschaftskommission zwingen zu supranationalen Regelungen / Von Ullrich Umann

Moskau (gtai) - Exporteure müssen bei Lieferungen nach Russland fallweise mit Schutzzöllen oder anderen kurzfristig eingeführten tariflichen Barrieren rechnen. Seit Sommer 2012 waren konkret deutsche Hersteller von Straßenfahrzeugen sowie Mähdreschern betroffen. Erlassen werden die Einfuhrtarife jedoch nicht von Russland allein, sondern von der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK), unter deren Dach sich die Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Belarus befindet.

Für grenzüberschreitende Lieferungen von Waren und Erbringung von Dienstleistungen nach Russland sowie aus Russland heraus sind für die kommenden zwei Jahre Änderungen bereits vorprogrammiert. Dies hat im Wesentlichen zwei Gründe. Erstens ist das Land am 22.8.12 vollwertiges Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) geworden und unterzieht sich aus diesem Grund einem Anpassungsprozess; Übergangsfristen laufen aus. Doch bietet dieser Sachverhalt keine Garantie vor Rückschlägen in der Handelsliberalisierung. Bislang waren Rückschläge aber nur zeitweiser Natur.

Ein prominentes Beispiel ist die Einführung einer Abwrackprämie für Importfahrzeuge seitens Russlands, wodurch die Herabsetzung der Einfuhrtarife im Nachgang zum WTO-Beitritt de facto egalisiert wurde. Ab Oktober 2013 werden nun jedoch auch die inländischen Fahrzeughersteller zur sofortigen Abführung der Abwrackprämie gezwungen, wodurch gleiche fiskalische Bedingungen für alle Anbieter herrschen.

Und zweitens arbeitet Russland gemeinsam mit Kasachstan und Belarus am Ausbau der Zollunion zwischen den drei Ländern, deren politischer Überbau die Eurasische Wirtschaftskommission (http://www.eurasiancommission.org) darstellt. Die EWK bestimmt nicht nur sämtliche Regelungen für Lieferungen von Waren und Erbringung von Dienstleistungen bei Überschreiten der Staatsgrenzen innerhalb der Zollunion. Sie erlässt auch Einfuhrtarife sowie nichttarifäre Maßnahmen an den Außengrenzen der Zollunion, darunter die Einführung von Schutzzöllen und im Bereich der Konformität sowie technischen Regulierung.

Russland ist damit nicht mehr vollständig autonom bei der Gestaltung seines Außenhandelsregimes, auch wenn das wirtschaftliche und politische Gewicht des Landes innerhalb der EWK auf der Hand liegt. Ein überaus ehrgeiziges Ziel stellt die für 2015 anvisierte Überführung der EWK in die Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) dar.
Innerhalb der neuen EWG sollen außer Waren Dienstleistungen, Arbeitskräfte und Kapital frei zirkulieren, was sie aktuell erst beschränkt können. Wie die Politiker aus den drei Mitgliedsländern der EWK meinen, ist es bis dahin noch ein weiter Weg. Denn die Beseitigung aller inneren Barrieren bürgt den Budgets der Teilnehmerstaaten hohe Belastungen auf, etwa durch wegfallende Zolleinnahmen.

So teilte der Premierminister von Belarus, Michail Mjasnikovitsch, der russischen Wirtschaftszeitung "Kommersant" mit, dass innerhalb der Zollunion erst zwei Drittel der einheitlichen Warennomenklatur und nur ein Drittel aller Dienstleistungsarten die Bewegungsfreiheit genießen. Von einem gemeinsamen Markt sei daher nur bedingt zu sprechen. Die 2014 zu verhandelnde Herabsetzung der letzten Barrieren bezeichnete er als äußerst schwierig.

Der Präsident der EWK, Viktor Christenko, kündigte im Juni 2013 die Herausgabe eines Weißbuches zum 1.9.13 an. In ihm sollen alle Waren und Dienstleistungen aufgeführt werden, für die innerhalb der Zollunion noch Tarife anfallen oder Hemmnisse bestehen. Gleichzeitig werden vorläufige Auslauf- und Übergangsfristen aufgeführt. Auf dem für Ende Oktober 2013 in Minsk angesetzten Treffen der drei Staatspräsidenten der EWK soll das Weißbuch als Gesprächs- und Beschlussgrundlage dienen.
Aktuell gibt es zum Beispiel in Kasachstan 70 Ausnahmen, die vom gemeinsamen Zolltarif abweichen. Mit deren Abschaffung wird bis Ende 2014 gerechnet, allerdings unter Vorbehalt. Ausnahmen gelten unter anderem für den Handel mit Tabakerzeugnissen und alkoholischen Getränken, Erdölerzeugnissen, Pharmaprodukten und Medizintechnik.

Als noch schwieriger wird die geplante Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte angesehen, insbesondere bei Finanz- und Bankprodukten sowie in den Bereichen Energie, Transport und Telekommunikation. Der Handelsminister der EWK, Andrej Slepnew, meinte sogar, dass für Finanzen, Energie und Transport über 2015 hinaus, d.h. weit nach Gründung der EWG, Ausnahmeregelungen fortbestehen werden. So steht wohl schon fest, dass die gegenseitige Anerkennung von Lizenzen zum Verkauf von Finanzdienstleistungen erst 2020 erfolgt.

Die Interessen von Warenlieferanten aus Drittländern, darunter aus Deutschland, beeinflusst die EWK mit Einfuhrabgaben sowie mit speziellen Schutzzöllen für bestimmte Warengruppen. Verhängt werden Schutzmaßnahmen auf Antrag inländischer Firmen, die ausländische Konkurrenten des unlauteren Wettbewerbs, zum Beispiel durch die Anwendung von Dumpingpreisen, bezichtigen. Daraufhin wird bei der EWK ein Untersuchungsverfahren durchgeführt. Speziell deutsche Interessen sind aktuell durch die Antidumpingzölle auf leichte Nutzfahrzeuge (Nfz) betroffen. Die im Februar 2013 verhängten Schutzzölle auf Mähdrescher wurden im Juli auf Betreiben Kasachstans allerdings vorläufig suspendiert.
Schutzmaßnahmen (Schutzzölle, Antidumpingzölle) der Eurasischen Wirtschaftskommission
Warengruppen Herkunftsland
nickelhaltiges Flachwalzgut Brasilien, VR China, Südafrika, Korea (Rep.)
technische Garne aus Polyamid Ukraine
verschiede Arten Metallrohre Ukraine
Wälzlager VR China
Befestigungsteile Welt
Karamell Welt
geschmiedete (gehämmerte) Stahlrollen für Walzwerke Welt
polymerbeschichtetes Altmetall VR China
Aktivkohle Welt
Wannen aus Gusseisen VR China
Graphitelektroden Indien
nahtlos kaltgezogene Präzisionsstahlrohre VR China
leichte Nfz Deutschland, Italien, Türkei
Mähdrescher* Welt
*auf Betreiben von Kasachstan vorläufig suspendiert

Derzeit strengt der Stahlkocher Severstal die beschleunigte beziehungsweise sogar rückwirkende Einführung von Antidumpingzöllen auf Metallschrott an. Konzernchef Alexej Mordaschow bat Premierminister Dmitri Medwedew um Einflussnahme, damit die Zölle herauf gesetzt werden, bevor die EWK überhaupt ein Anti-Dumping-Verfahren abschließen kann. Sollte das Verfahren hinterher zeigen, dass kein Dumping vorlag, sollten die erhobenen Zölle erstattet werden.

Mordaschow begründete sein Anliegen mit den Erfahrungen aus dem Anti-Dumpingverfahren bei polymerbeschichtetem Altmetall. Die Untersuchungen wurden im Februar 2011 eingeleitet und im Juli 2012 abgeschlossen. Doch hätten die Chinesen diese dazwischen liegende Frist genutzt, um 2,5 mal mehr Altmetall zu liefern als im Zeitraum von 2,5 Jahren zuvor. Experten warnen jedoch vor der Unrechtmäßigkeit einer beschleunigten oder gar rückwirkenden Einführung von Schutzmaßnahmen wegen des innerhalb der Zollunion vereinbarten Bestands- und Vertrauensschutzes. Als ein Ausweg stünde die Einführung vorläufiger Schutzzölle zur Verfügung. Im Fall von Mähdreschern wurde dieser Weg beschritten.
(U.U.)


Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,  Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland