WTO und Eurasische Wirtschaftskommission zwingen zu supranationalen Regelungen / Von Ullrich Umann
Moskau
(gtai) - Exporteure müssen bei Lieferungen nach Russland fallweise mit
Schutzzöllen oder anderen kurzfristig eingeführten tariflichen Barrieren
rechnen. Seit Sommer 2012 waren konkret deutsche Hersteller von
Straßenfahrzeugen sowie Mähdreschern betroffen. Erlassen werden die
Einfuhrtarife jedoch nicht von Russland allein, sondern von der
Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK), unter deren Dach sich die
Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Belarus befindet.
Für grenzüberschreitende Lieferungen von Waren und Erbringung von
Dienstleistungen nach Russland sowie aus Russland heraus sind für die
kommenden zwei Jahre Änderungen bereits vorprogrammiert. Dies hat im
Wesentlichen zwei Gründe. Erstens ist das Land am 22.8.12 vollwertiges
Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) geworden und unterzieht sich
aus diesem Grund einem Anpassungsprozess; Übergangsfristen laufen aus.
Doch bietet dieser Sachverhalt keine Garantie vor Rückschlägen in der
Handelsliberalisierung. Bislang waren Rückschläge aber nur zeitweiser
Natur.
Ein prominentes Beispiel ist die Einführung einer
Abwrackprämie für Importfahrzeuge seitens Russlands, wodurch die
Herabsetzung der Einfuhrtarife im Nachgang zum WTO-Beitritt de facto
egalisiert wurde. Ab Oktober 2013 werden nun jedoch auch die
inländischen Fahrzeughersteller zur sofortigen Abführung der
Abwrackprämie gezwungen, wodurch gleiche fiskalische Bedingungen für
alle Anbieter herrschen.
Und zweitens arbeitet Russland gemeinsam
mit Kasachstan und Belarus am Ausbau der Zollunion zwischen den drei
Ländern, deren politischer Überbau die Eurasische Wirtschaftskommission (http://www.eurasiancommission.org)
darstellt. Die EWK bestimmt nicht nur sämtliche Regelungen für
Lieferungen von Waren und Erbringung von Dienstleistungen bei
Überschreiten der Staatsgrenzen innerhalb der Zollunion. Sie erlässt
auch Einfuhrtarife sowie nichttarifäre Maßnahmen an den Außengrenzen der
Zollunion, darunter die Einführung von Schutzzöllen und im Bereich der
Konformität sowie technischen Regulierung.
Russland ist damit
nicht mehr vollständig autonom bei der Gestaltung seines
Außenhandelsregimes, auch wenn das wirtschaftliche und politische
Gewicht des Landes innerhalb der EWK auf der Hand liegt. Ein überaus
ehrgeiziges Ziel stellt die für 2015 anvisierte Überführung der EWK in
die Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) dar.
Innerhalb der
neuen EWG sollen außer Waren Dienstleistungen, Arbeitskräfte und Kapital
frei zirkulieren, was sie aktuell erst beschränkt können. Wie die
Politiker aus den drei Mitgliedsländern der EWK meinen, ist es bis dahin
noch ein weiter Weg. Denn die Beseitigung aller inneren Barrieren bürgt
den Budgets der Teilnehmerstaaten hohe Belastungen auf, etwa durch
wegfallende Zolleinnahmen.
So teilte der Premierminister von
Belarus, Michail Mjasnikovitsch, der russischen Wirtschaftszeitung
"Kommersant" mit, dass innerhalb der Zollunion erst zwei Drittel der
einheitlichen Warennomenklatur und nur ein Drittel aller
Dienstleistungsarten die Bewegungsfreiheit genießen. Von einem
gemeinsamen Markt sei daher nur bedingt zu sprechen. Die 2014 zu
verhandelnde Herabsetzung der letzten Barrieren bezeichnete er als
äußerst schwierig.
Der Präsident der EWK, Viktor Christenko,
kündigte im Juni 2013 die Herausgabe eines Weißbuches zum 1.9.13 an. In
ihm sollen alle Waren und Dienstleistungen aufgeführt werden, für die
innerhalb der Zollunion noch Tarife anfallen oder Hemmnisse bestehen.
Gleichzeitig werden vorläufige Auslauf- und Übergangsfristen aufgeführt.
Auf dem für Ende Oktober 2013 in Minsk angesetzten Treffen der drei
Staatspräsidenten der EWK soll das Weißbuch als Gesprächs- und
Beschlussgrundlage dienen.
Aktuell gibt es zum Beispiel in
Kasachstan 70 Ausnahmen, die vom gemeinsamen Zolltarif abweichen. Mit
deren Abschaffung wird bis Ende 2014 gerechnet, allerdings unter
Vorbehalt. Ausnahmen gelten unter anderem für den Handel mit
Tabakerzeugnissen und alkoholischen Getränken, Erdölerzeugnissen,
Pharmaprodukten und Medizintechnik.
Als noch schwieriger wird die
geplante Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte angesehen,
insbesondere bei Finanz- und Bankprodukten sowie in den Bereichen
Energie, Transport und Telekommunikation. Der Handelsminister der EWK,
Andrej Slepnew, meinte sogar, dass für Finanzen, Energie und Transport
über 2015 hinaus, d.h. weit nach Gründung der EWG, Ausnahmeregelungen
fortbestehen werden. So steht wohl schon fest, dass die gegenseitige
Anerkennung von Lizenzen zum Verkauf von Finanzdienstleistungen erst
2020 erfolgt.
Die Interessen von Warenlieferanten aus
Drittländern, darunter aus Deutschland, beeinflusst die EWK mit
Einfuhrabgaben sowie mit speziellen Schutzzöllen für bestimmte
Warengruppen. Verhängt werden Schutzmaßnahmen auf Antrag inländischer
Firmen, die ausländische Konkurrenten des unlauteren Wettbewerbs, zum
Beispiel durch die Anwendung von Dumpingpreisen, bezichtigen. Daraufhin
wird bei der EWK ein Untersuchungsverfahren durchgeführt. Speziell
deutsche Interessen sind aktuell durch die Antidumpingzölle auf leichte
Nutzfahrzeuge (Nfz) betroffen. Die im Februar 2013 verhängten
Schutzzölle auf Mähdrescher wurden im Juli auf Betreiben Kasachstans
allerdings vorläufig suspendiert.
Schutzmaßnahmen (Schutzzölle, Antidumpingzölle) der Eurasischen Wirtschaftskommission
| Warengruppen | Herkunftsland |
| nickelhaltiges Flachwalzgut | Brasilien, VR China, Südafrika, Korea (Rep.) |
| technische Garne aus Polyamid | Ukraine |
| verschiede Arten Metallrohre | Ukraine |
| Wälzlager | VR China |
| Befestigungsteile | Welt |
| Karamell | Welt |
| geschmiedete (gehämmerte) Stahlrollen für Walzwerke | Welt |
| polymerbeschichtetes Altmetall | VR China |
| Aktivkohle | Welt |
| Wannen aus Gusseisen | VR China |
| Graphitelektroden | Indien |
| nahtlos kaltgezogene Präzisionsstahlrohre | VR China |
| leichte Nfz | Deutschland, Italien, Türkei |
| Mähdrescher* | Welt |
*auf Betreiben von Kasachstan vorläufig suspendiert
Derzeit
strengt der Stahlkocher Severstal die beschleunigte beziehungsweise
sogar rückwirkende Einführung von Antidumpingzöllen auf Metallschrott
an. Konzernchef Alexej Mordaschow bat Premierminister Dmitri Medwedew um
Einflussnahme, damit die Zölle herauf gesetzt werden, bevor die EWK
überhaupt ein Anti-Dumping-Verfahren abschließen kann. Sollte das
Verfahren hinterher zeigen, dass kein Dumping vorlag, sollten die
erhobenen Zölle erstattet werden.
Mordaschow begründete sein
Anliegen mit den Erfahrungen aus dem Anti-Dumpingverfahren bei
polymerbeschichtetem Altmetall. Die Untersuchungen wurden im Februar
2011 eingeleitet und im Juli 2012 abgeschlossen. Doch hätten die
Chinesen diese dazwischen liegende Frist genutzt, um 2,5 mal mehr
Altmetall zu liefern als im Zeitraum von 2,5 Jahren zuvor. Experten
warnen jedoch vor der Unrechtmäßigkeit einer beschleunigten oder gar
rückwirkenden Einführung von Schutzmaßnahmen wegen des innerhalb der
Zollunion vereinbarten Bestands- und Vertrauensschutzes. Als ein Ausweg
stünde die Einführung vorläufiger Schutzzölle zur Verfügung. Im Fall von
Mähdreschern wurde dieser Weg beschritten.
(U.U.)
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland