Seit dem 1.1.2014 gilt das neue Vergabegesetz N 44-FZ / Übergangsfristen bis 2016
Von Ullrich Umann
Moskau
(gtai) - Seit dem 1.1.2014 ist in der Russischen Föderation das Gesetz N
44-FZ "Über das Vertragssystem im Bereich Beschaffung von Waren,
Arbeiten und Dienstleistungen für staatliche und kommunale Zwecke" in
Kraft. Mit der neuen Bestimmung wurde das Gesetz N 94-FZ "Über
staatliche Beschaffungen" abgelöst. Doch machen Experten darauf
aufmerksam, dass sich eine Reihe von Anpassungen erforderlich machen.
Deklarierte Ziele der Novelle sind ein bestmöglicher Koeffizient
aus Qualität und Preis im Fall von Beschaffungen, optimale
Vorbereitungsmöglichkeiten für bietende Unternehmen sowie die
Planbarkeit von Ausschreibungen über einen längeren Zeitraum hinweg. Ein
wesentlicher Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Gesetz
besteht insbesondere darin, dass fortan ein kompletter und transparent
zu haltender Beschaffungszyklus vorgegeben ist.
Dieser beginnt bei
der Vorplanung von Beschaffungen und erstreckt sich weiter über die
eigentliche Ausschreibung, die Abnahme der Waren, Arbeiten oder
Dienstleistungen und endet erst mit der Ergebnisauswertung
beziehungsweise amtlichen Revision der Beschaffung. Zudem haben
Ausschreibungsverfahren ab dem Moment, an dem die ausschreibende Stelle
für sich einen Bedarf definiert, veröffentlicht zu werden.
Der
definierte Bedarf fließt in einen Beschaffungsplan ein, der anschließend
gemäß vorgegebener Zeitgraphik - und wahrscheinlich ab 2016 auch gemäß
standardisierter inhaltlicher Vorgaben - umzusetzen ist. Da der
Beschaffungsplan aus Gründen der Finanzierbarkeit frühestens im jeweils
folgenden Haushaltsjahr in Kraft treten kann, erhalten potenzielle
Bieter mehr Zeit zur Vorbereitung.
In die Veröffentlichungspflicht
fließen künftig detaillierte Informationen über den Ausgang von
Ausschreibungen, das heißt darüber ein, zu welchen Konditionen geboten
und der Zuschlag erteilt wurde. Ebenfalls hat die Öffentlichkeit das
Recht, das Ergebnis von Prüfverfahren zu erfahren, in denen festgestellt
wird, in welchem Umfang die beschafften Waren, Arbeiten oder
Dienstleistungen den zu erreichenden Zweck erfüllt haben.
Eine
weitere Neuerung besteht darin, dass ab sofort ganze Pakete
ausgeschrieben werden können, die sowohl Güter als auch Dienstleistungen
umfassen. So können bei Technikbezügen gleich Schulungs-, Wartungs- und
die künftig zu erwartenden Reparaturleistungen gleich mit eingekauft
werden. In der Vergangenheit mussten Güter und die dazu gehörigen
Dienstleistungen getrennt ausgeschrieben werden. Oft wurde alleinig das
Geld für den Technikkauf bewilligt, was dazu führte, dass Wartungen
unterblieben oder sich Reparaturen zeitlich stark verzögerten.
Über
den ordnungsgemäßen Ablauf des gesamten Beschaffungszyklus soll eine
Kontrollinstanz wachen, in der die Öffentlichkeit vertreten sein wird.
Kommentatoren sehen an dieser Stelle allerdings auch Risiken: So könnten
Wettbewerber die dort bekannt gegebenen Informationen nutzen, um
Ausschreibungsergebnisse gerichtlich anzufechten, was zu künstlichen
Verzögerungen im Projektablauf führen würde.
Für eine
Übergangszeit von zwei Jahren müssen vorerst nur Ausschreibungen ab
einem Beschaffungswert von 1 Mrd. Rbl aufwärts (ca. 22 Mio. Euro)
öffentlich breit vorgestellt und diskutiert werden. Ab dem 1.1.2016 sind
dann ausnahmslos alle Beschaffungen davon betroffen.
Das Gesetz N
44-FZ enthält auch Mechanismen zur Minderung von Preisdumping. In der
Vergangenheit hatten es Qualitätsanbieter fallweise schwer, gegen
Billigfirmen anzukommen; ausschlaggebend war der geringste Bieterpreis.
Ab sofort müssen alle teilnehmende Firmen ihre Preisbildung offen legen
und auch begründen können. Für Ausschreibungen ab 15 Mio. Rbl aufwärts
(ab ca. 330.000 Euro) gelten sogar zusätzliche Schutzmechanismen. Liegt
ein Bieter wertmäßig um 25% unterhalb des aus den
Ausschreibungsunterlagen ersichtlichen Ausgangspreises, hat er Garantien
im anderthalbfachen Wert des Ausgangspreises beizubringen.
Damit
soll verhindert werden, dass Firmen bewusst tief stapeln, nur um den
Zuschlag zu erhalten; ist das Projekt erst einmal fortgeschritten,
werden finanzielle Nachforderungen gestellt. Die Fertigstellungskosten
sind im Ergebnis in die Höhe geschossen. Dies war bei Bauvorhaben in der
Vergangenheit durchaus des Öfteren zu beobachten.
Die öffentliche
Verwaltung ist auf Grundlage des neuen Gesetzes besser in der Lage,
fallweise geschlossene Tender auszuschreiben. Auf diese Weise wird eine
qualitativ hochwertige Ausführung besser gewährleistet.
Eine
weitere Möglichkeit besteht in der Durchführung zweistufiger
Ausschreibungen. Dieses Instrument findet immer dann Anwendung, wenn
eine öffentliche Verwaltung technische Unterstützung bei der
Vorbereitung der eigentlichen Beschaffungsmaßnahme benötigt, etwa in
Form von Beratungs- oder Planungsleistungen.
Gemäß dem aktuell
geltenden Gesetz muss die ausschreibende Stelle den Bietern nicht nur
die zur Teilnahme beizubringenden Sicherheiten zurück erstatten, sondern
ebenfalls die Zinserträge. Darüber hinaus muss der Anteil von kleinen
und mittleren Unternehmen sowie sozial orientierten Anbietern an allen
öffentlichen Beschaffungen mindestens 15% betragen. Dies wird durch die
Einrichtung eines gemeinsamen elektronischen Informationssystems
gewährleistet.
Noch vor Inkrafttreten von N 44-FZ war klar, dass
nicht nur Textanpassungen, sondern auch Durchführungsbestimmungen folgen
müssen. In diesem Zusammenhang wurde im Januar 2014 der Entwurf eines
Regierungserlasses veröffentlicht, wonach bei Beschaffungen Standards in
Form von preislichen und qualitativen Obergrenzen zu gelten haben.
Damit soll unter anderem die Anschaffung von Luxusgütern verhindert
werden. Ausschreibungen sollen alleinig einem rationalen Ziel folgen.
Mit
der Fertigstellung eines entsprechenden Normen-, Waren- und
Dienstleistungskatalogs wird aber nicht vor Juli 2014 gerechnet. Spätere
Beschaffungsplanungen müssen den Katalog zwar berücksichtigen, können
haushaltstechnisch aber frühestens 2016 greifen.
Öffentliche Ausschreibungen nach Ausschreibungswert
| Ausschreibungen auf föderaler Ebene | 46,3% |
| Ausschreibungen auf regionaler Ebene | 37,5% |
| Ausschreibungen auf kommunaler Ebene | 16,2% |
Quelle: http://www.zakupki.gov.ru
(U.U.)
Zertifizierung
GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,
Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland