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Dienstag, 31. März 2015

Russland konkretisiert die Bedingungen der vorübergehenden Einfuhr von Kraftfahrzeugen für den Eigengebrauch

Bonn (gtai) -  Mit der Verordnung vom 17.3.15 Nr. 239 konkretisiert die russische Regierung die Bedingungen der abgabenfreien Einfuhr von Kraftfahrzeugen durch ausländische natürliche Personen.

Danach darf eine ausländische natürliche Person lediglich ein Fahrzeug einfuhrabgabenfrei zum persönlichen Gebrauch in die Russische Föderation einführen. Jedes weitere eingeführte Fahrzeug unterliegt der Zahlung der Einfuhrabgaben.

Bei ausländischen natürlichen Personen handelt es sich um solche, die keinen dauerhaften Wohnsitz in der Eurasischen Wirtschaftsunion haben.

Diese können Kraftfahrzeuge, die in anderen Staaten als der Eurasischen Wirtschaftsunion registriert sind, abgabenfrei im Regime der vorübergehenden Einfuhr zum persönlichen Gebrauch einführen. Die Dauer dieses Regimes richtet sich nach der Aufenthaltsdauer der natürlichen Person, darf aber ein Jahr nicht übersteigen. Hat die ausländische natürliche Person bereits ein Fahrzeug zum persönlichen Gebrauch zollfrei eingeführt (und nicht wieder ausgeführt), ist jedes weitere eingeführte Fahrzeug einfuhrabgabenpflichtig.
Quelle:
Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 17.3.15 Nr. 239


Zertifizierung GOST R / TR / EVRAZES (EURASEC), Registrierung der Messmitteln,  Rostekhnadzor (RTN) Zulassung und Deklarierung für Russland